Leasingrecht

Restwert-Leasing, Leasingvertrag kündigen

Leasing wurde von der Rechtsprechung mittlerweile als eigenständige Vertragsform definiert und ausgestaltet, die stark am Mietrecht orientiert ist. Die leasingspezifische Rechtsprechung der Zivilgerichte ist vielfältig. Im Leasingrecht sind wir spezialisiert auf alle marktgängigen Arten von Leasinggeschäften.

Unsere Kanzlei in Oldenburg befassen sich mit Leasing von Kraftfahrzeugen, für sowohl private als auch gewerbliche Zwecke und mit zugehörigen Verträgen über Teilamortisation (dem Restwert-Leasing) sowie der Vollamortisation. Schwerpunkte sind dabei in der Regel Durchsetzung der Ansprüche wegen Mängeln oder gar Beschädigung bzw. Zerstörung der geleasten Sache. Wir helfen Ihnen bei der Beendigung / Kündigung des Leasingvertrages, schildern Ihnen Möglichkeiten, die Ihnen nach Ablauf der Grundleasingzeit bleiben oder beraten Sie über mögliche Verlängerungsoptionen.

Unser Leistungsspektrum im Leasingrecht umfasst des Weiteren die Beratung und Begleitung von kleinen, mittelständischen und großen Leasinggesellschaften bei allen Rechtsfragen bezüglich Leasing. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption des Vertrags und allen Formularen bis hin zu Auseinandersetzungen mit allen "Anfeindungen" von außen. Darüberhinaus nehmen wir Verhandlungen mit Leasingnehmern, mit deren Sachversicherern oder den Subsidiärversicherungen der Mandanten, aber auch mit refinanzierenden Banken, Lieferanten, Insolvenzverwaltern und Behörden auf.

 
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