Keine Gewährleistungsansprüche gegen Importvermittler

Ein Käufer hat gegen einen reinen Importvermittler keine Gewährleistungsansprüche wegen eines mangelhaften Fahrzeugs.

Importautos aus anderen EU-Ländern erfreuen sich reger Beliebtheit, weil der Käufer oft für dieselbe Ausstattung deutlich weniger bezahlen muss. Tückisch wird es allerdings, wenn das Auto Probleme macht. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass ein reiner Importvermittler nicht für die Beseitigung von Mängeln haftet. Die Richter wiesen daher die Klage eines Kunden auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen einen Händler ab, der in diesem Fall nachweislich nur als Vermittler aufgetreten ist.

Nachdem er weder Eigentümer des Wagens noch des Geldes wird, sondern lediglich die Bestellung des Wagens vermittelt hat, muss er nicht für Mängel am gelieferten Fahrzeug einstehen. Außerdem hatte der Vermittler den Käufer auch darauf hingewiesen, dass er weder Garantieleistungen noch eine Gewährleistung übernimmt.

 
 
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